Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz

Seit dem 1. März 2020 wurde die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland entscheidend erleichtert. An diesem Tag ist das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Mit ihm wurde endlich dem dringenden Bedarf der Wirtschaft nach qualifizierter Zuwanderung Rechnung getragen.

Die bisherigen gesetzlichen Zuwanderungsregelungen wurden durch die Gesetzesnovelle entscheidend verändert. Stärker als bisher steht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Zentrum der Zuwanderungssteuerung und erfüllt seine Rolle als kompetentes Beratungszentrum für Arbeitgeber, Zuzugswillige und Behörden.

Erste Anlaufstelle kann die Webseite des Bundesamtes sein. Unter der Rubrik „Migration und Aufenthalt“ findet sich eine Zusammenstellung der im FEG für Fachkräfte neu geregelten Voraussetzungen für den Zuzug nach Deutschland. Außerdem steht eine Telefonhotline namens „Arbeiten und Leben in Deutschland (ALID)“ zur Verfügung.

Dort werden Fragen zur Sprachbildung, der Anerkennung beruflicher Abschlüsse sowie zu Einreise und Aufenthalt nach Deutschland allgemein beantwortet.

Schon bislang war das Bundesamt für die sogenannte „Blaue Karte EU,“ den „Unternehmensinternen Transfer (ICT)“, den Aufenthalt von EU-Bürgern zu Forschungs- und Studienzwecken (REST) und andere Fälle von Daueraufenthalten von EU-Bürgern zuständig. In diesen Bereichen agiert es als nationale Kontaktstelle für EU-Mobilität.

Ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Zuzug vorliegen, entschieden bislang jedoch ausschließlich die Ausländerbehörden. Diese Zuständigkeit wird durch das FEG nun auf das Bundesamt übertragen, soweit die Gebiete von ICT und REST betroffen sind. Bezüglich der künftigen Forschungsmigration nimmt das Bundesamt nun die Aufgaben der Anerkennung von Forschungseinrichtungen und der Geschäftsstelle für den Beirat für Forschungsmigration wahr.

Die Integrationsexperten des Bundesamtes können nach der Einreise von Fachkräften in vielerlei Hinsicht helfen: Das Angebot „Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)“ widmet sich etwa der Hilfe bei Wohnungssuche oder der Krankenversicherung. Diese Beratungsstellen sind dezentral über Deutschland verteilt und im Internet unter www.mbeon.de erreichbar. Die Ausweitung dieses Angebots speziell auf Fachkräfte und deren Familienangehörige ist bereits in Planung.

Auch das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ stellt eine Möglichkeit dar, bereits eingereiste Arbeitskräfte zu aktivieren und gegebenenfalls fachlich zu qualifizieren. Darin enthalten ist auch ein Beratungsangebot zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Gegebenenfalls werden Maßnahmen entwickelt, um die Qualifikation der Fachkräfte noch anzupassen. Auch Arbeitgeber werden künftig in regionalen Fachkräfte-Netzwerken zur Gewinnung entsprechender Arbeitnehmer beraten.

Auch an sprachliche Qualifikation wird im Bundesamt gedacht. So führt das BAMF spezielle Deutschkurse mit berufsbezogener Ausrichtung durch, die sogenannten Berufssprachkurse (BSK). Mit diesem Instrument sollen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt von Menschen mit Migrationshintergrund entscheidend gesteigert werden.

Neu ist, dass dieses Angebot künftig auch für Personen gelten wird, die sich auf eine Berufsausbildung noch vorbereiten. Mitgliedern dieser Zielgruppe wird künftig ermöglicht, einen Antrag auf Förderung aus dem Ausland zu stellen. Auch hierzu gibt es Informationen auf den Internetseiten des BAMF. Außerdem stehen im Rahmen der allgemeinen Integrationsarbeit die herkömmlichen Sprachkurse zur Verfügung, angefangen vom Niveau A1 bis hin zu B1. Dies gilt sowohl für die Fachkräfte selbst als auch für deren mitgereiste Familienmitglieder.

Sofern Sprachkenntnisse über das Niveau B1 hinaus bereits vorliegen, wird ein Orientierungskurs angeboten.

Diverse Studien des Forschungszentrums ergänzen diese einzelnen Aufgaben des BAMF. In ihnen werden die wichtigen Fragestellungen für die Fachkräfteeinwanderung analysiert. Die Entwicklung der Bildungs- und Erwerbsmigration nach Deutschland wird umfassend beobachtet und für den jährlichen Migrationsbericht der Bundesregierung und diverse andere Zusammenstellungen aufbereitet, so zum Beispiel für die im Februar 2020 erschienene Studie „Ausländische nicht-akademische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt“.

Hier wird noch vor dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes analysiert, wie weit die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Berufsaufnahme dieser Zuwanderer gesorgt haben und wie sich eine stärkere Förderung der beruflichen Ausbildung bei der Gewinnung von Fachkräften auswirken könnte.

Auch eine Darstellung der beabsichtigten neuen Regelungen des FEG sowie bereits veröffentlichte Ausarbeitungen und Prognosen zum Bedarf an ausländischen Fachkräften in Deutschland sind darin enthalten.

Previous post Was genau ist Botox?
Wann sollen Gartenvögel gefüttert werden Next post Wann sollen Gartenvögel gefüttert werden?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert